Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung ist das mit Abstand am meisten abgeschlossene Versicherungsmodell im Rahmen einer privaten Pflegezusatzversicherung. Die Pflegetagesgeldversicherung sieht vor, dass in Abhängigkeit von der Pflegestufe, in die der Versicherte eingeordnet wurde - ein festgelegter Tagessatz als Versicherungsleistung ausgezahlt wird. Selbstverständlich wird die Versicherungsleistung bei der Pflegetagesgeldversicherung nicht tagtäglich ausgezahlt. Vielmehr wird der Tagessatz automatisch auf den Monat hochgerechnet und dann als monatliches Pflegegeld an den Versicherten ausgezahlt.
Das eben angesprochene Tagegeld ist dabei - unabhängig von der Pflegestufe - zunächst auf einen bestimmten Betrag festgelegt. Sofern der Versicherte in die höchste Pflegestufe fällt, erhält er genau diesen Tagessatz im Rahmen eines monatlichen Pflegegeldes ausgezahlt. Ist er dagegen in eine niedrigere Pflegestufe eingeteilt, so wird das Tagegeld jeweils anteilig ausbezahlt.
Dazu ein Beispiel: Für den Pflegebedürftigen wurde ein Tagegeld in Höhe von 20 Euro festgelegt, was einem monatlichen Pflegegeld von 600 Euro entspricht. Da er jedoch nur in Pflegestufe zwei eingeordnet ist, erhält er von diesem Betrag exakt zwei Drittel ausgezahlt, was wiederum 400 Euro pro Monat entspricht.
Was die Pflegetagegeldversicherung für viele Menschen so interessant macht, ist die Tatsache, dass das im Versicherungsvertrag festgelegte Tagegeld in jedem Fall an den Versicherten ausgezahlt wird - unabhängig davon, ob die tatsächlichen Pflegekosten höher oder niedriger sind. Anders als bei der Pflegekostenversicherung muss der Versicherte hierbei also keinen Nachweis über die Kosten der Pflegebedürftigkeit erbringen, um die Versicherungsleistung ausgezahlt zu erhalten. So spielt es dann auch keine Rolle, ob der Versicherte beispielsweise von seinem Ehepartner gepflegt wird. Das Pflegegeldgeld wird trotzdem in gleicher Höhe ausgezahlt, als wenn diese Tätigkeiten ein kostenpflichtiger Pflegedienst übernehmen würde.
Wichtig zu wissen in diesem Zusammenhang ist, dass der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung möglichst frühzeitig erfolgen sollte - idealerweise dann, wenn die Pflegebedürftigkeit noch gar nicht gegeben ist. Grund dafür ist die Wartezeit zwischen dem Abschluss der Versicherung und der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes. Sie beträgt bei einigen Versicherung bis zu drei Jahre. Sollte in diesem Fall eine Pflegebedürftigkeit bereits bei Abschluss der Versicherung gegeben sein, muss der Versicherte zunächst diesen Zeitraum abwarten, bevor er Leistungen aus der Versicherung beziehen kann. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses, wie beispielsweise Unfall, ausgelöst wird. In diesem Fall wird die Versicherung ihre Leistungen direkt nach Antragstellung auszahlen.