Auszahlung Pflegegeld

Antrag auf Auszahlung des Pflegegeldes

Um Leistungen aus einer Pflegeversicherung ausgezahlt zu bekommen, muss grundsätzlich zunächst ein Antrag gestellt werden. Sofern die versicherte Person aufgrund ihres geistigen und körperlichen Zustands noch dazu in der Lage ist, muss der Antrag von dieser selbst gestellt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine dritte Person zum Stellen des Antrags bevollmächtigt werden. Das gilt ebenso, wenn der Versicherte unter Vormundschaft steht oder noch minderjährig ist.

Antrag frühzeitig stellen!

Wichtig in diesem Zusammenhang ist zu wissen, dass eine Pflegeversicherung ihre Leistungen immer nur ab der Bewilligung des Antrags auszahlt, also niemals rückwirkend. Daher raten Experten dazu, den Antrag zur Bewilligung von Leistungen aus der Pflegeversicherung möglichst frühzeitig zu stellen, da zusätzlich zu diesem Antrag auch noch ein Gutachten erstellt werden muss, durch das der Versicherte schließlich in eine feste Pflegestufe eingeordnet werden kann.

Bearbeitungszeit beachten!

Darüber hinaus muss nach Antragstellung und Einreichung des Gutachtens durchaus auch noch mit einer gewissen Bearbeitungszeit gerechnet werden, die die Auszahlung der Pflegeleistung nochmals verzögern kann. Der Antrag auf Pflegegeld sollte also so früh möglich gestellt werden.

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